Die grundlegenden formalen Voraussetzungen für eine Antragstellung sind:
– Hochschulabsolventinnen/-absolventen aus den teilnehmenden Ländern
– Staatsangehörigkeit eines teilnehmenden Landes
– ständiger Wohnsitz im Heimatland
– überdurchschnittlicher (gut bis sehr gut) Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom; Bachelorabschluss ist nicht ausreichend) aus einem der beteiligten MOE-Länder
– zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen
– Doktorandinnen und Doktoranden sind zugelassen, soweit das Promotionsvorhaben nicht während der Förderung abgeschlossen wird
– umweltrelevantes und praxisnahes Thema (für das Heimatland, die EU oder global)
– für die Bewerbung müssen sehr gute Deutsch- und/oder Englischkenntnisse vorliegen (Antragstellung und Auswahlgespräch in deutscher oder englischer Sprache)
– ausreichende Deutschkenntnisse müssen zu Beginn des Aufenthaltes bei der gastgebenden Institution nachgewiesen werden
Bei individuellen Fragen können Sie gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MOE Fellowship Programms der DBU direkt ansprechen.
Mit einem Bachelorabschluss kann man sich nur dann bewerben, wenn der Bachelor die Zulassung zur Promotion beinhaltet. Der „normale“ drei-/vierjährige Bachelor reicht für eine Bewerbung nicht aus.
Einer der Studienabschlüsse muss im Heimatland abgeschlossen worden sein. Es wird ein überdurchschnittlicher (gut bis sehr gut) Hochschulabschluss (Master, Magister, Diplom), idealerweise aus einem der beteiligten MOE-Länder, gefordert.
Nein, das ist nicht möglich. Ausnahmen bilden lediglich zeitlich begrenzte Aufenthalte für einen Deutschsprachkurs. Bewerbungen von Interessenten, die bereits in Deutschland leben, sind nicht möglich.
Es gibt keine vorrangige Fachrichtung. Bewerben können sich Hochschulabsolventinnen/ -absolventen aller Fachrichtungen.
Die Grenze ist sehr strikt. Lediglich bei derzeitigen PhD-Studentinnen und -Studenten werden Ausnahmen gemacht.
Eine Gastgeberinstitution in Deutschland muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht organisiert sein und ist keine Fördervoraussetzung. Sie müssen aber im Falle der Einladung zum Auswahlgespräch gut recherchieren und in dem Gespräch mehrere fachlich geeignete Gastgeberinstitutionen vorschlagen.
Die Bewerbungsdeadlines sind jährlich am 05.09. und 05.03.
Folgende Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache müssen zum Bewerbungsende MOE-Fellowship eingereicht werden:
– vollständiger Lebenslauf
– Kopien der vollständigen Hochschulzeugnisse (Bachelor und Master/Magister). Sollte das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegen, muss eine Bescheinigung über bisher erbrachte Studienleistungen (Aufstellung der Kurse inkl. Benotung) im Masterstudium sowie dem voraussichtlichen Datum des Studienabschlusses spätestens sechs Wochen vor Fellowship-Beginn vorliegen.
– Projektbeschreibung: Beschreibung eines aktuellen und praxisrelevanten Themas mit Umwelt- und/oder Naturschutzbezug, welches Sie an einer Gastgeberinstitution in Deutschland bearbeiten wollen und welches in Ihrem Heimatland, der EU oder global von Interesse ist. Es sind nur Themen möglich, für die auch passende Gastgeber in Deutschland verfügbar sind.
– Stellungnahme einer Hochschulprofessorin/eines Hochschulprofessors aus dem jeweiligen Heimatland oder der/des aktuellen Vorgesetzten
– Nachweis über die Sprachkenntnisse (deutsch und/oder englisch), soweit vorliegend
In fast jedem Land gibt es Koordinatorinnen/Koordinatoren und ein Netzwerk ehemaliger Fellows. Diese stehen für Fragen gern zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie auf MOE-Fellowship und dann auf der jeweiligen Länderseite.
– Einleitung (Welche zentrale Fragestellung soll untersucht werden? Warum ist das Thema wichtig? Welche Probleme gibt es?)
– Wissenschaftlicher Kenntnisstand (Was ist bereits zu diesem Thema bekannt? Gibt es bereits Untersuchungen zu diesem Thema? Wo ist die derzeitige Wissenslücke?)
– Was ist das Projektziel? (Was möchte ich lernen? Gibt es bereits Ideen, wie das Ziel erreicht werden kann?)
– Methoden (Welche Methoden / Untersuchungen / Laborexperimente, Literaturrecherchen, Umfragen usw. sollen durchgeführt werden?)
– die aussagefähige Projektbeschreibung sollte mindestens 3 Seiten umfassen
– ein Zeit- und Arbeitsplan ist wünschenswert, aber keine Pflicht
– Die Ausarbeitung der Bewerbung hat nach den anerkannten Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens unter Angabe entsprechender Zitierweise und ist als Eigenleistung zu erfolgen.
Deutsche Sprachkenntnisse sind zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht notwendig.
Wenn Sie die deutsche Sprache nicht gut oder sehr gut beherrschen, müssen fortgeschrittene Englischkenntnisse vorliegen.
Zu Fellowship-Beginn nehmen alle Fellows an einem 3-4-wöchigen
Deutschintensivkurs in Osnabrück teil. Die Kosten für diesen Sprachkurs werden von der DBU übernommen. Weitere Sprachkurse können durch die DBU auf Anfrage finanziert werden.
Dies hängt von der Qualität der jewiligen Bewerbungen ab.
Prinzipiell können sich PhD-Studentinnen/-Studenten bewerben. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Doktorarbeit und die Prüfung erst nach dem Fellowship abgeschlossen werden. Interessierte, die ihr Promotionsvorhaben vor oder während der Fellowship-Zeit beenden, können sich nicht bewerben.
Nein!
Ein Bewerbungsfoto ist nicht erforderlich, kann aber gerne zur Verfügung gestellt werden.
Die Empfehlung der Hochschulbetreuerin/des Hochschulbetreuers mit vollständigen Angaben zu Name, Universität, Institut, Adresse sollte in deutscher oder englischer Sprache sein. Eine Übersetzung durch die Bewerberin/den Bewerber ist nicht gestattet.
Die Sprachkenntnisse können durch ein offizielles Sprachzertifikat oder -zeugnis (z. B. IELTES, TOEFL, ESOL, UNIcert, Cambridge English Zertifikate, TOEIC, Schulenglisch mindestens 6 Jahre oder einem Studium in einem englischsprachigen Programm bzw. Studium von englischsprachigen Kursen im Umfang von mindestens einem Semester/Trimester) nachgewiesen werden und sind unbegrenzt gültig.
Die Einschätzung einer Sprachlehrerin/eines Sprachlehrers darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Unvollständige Bewerbungen führen zur Ablehnung.
Nein, es gibt keine Altersgrenze, es wird aber ein überzeugender Lebenslauf erwartet.
Das Auswahlgespräch dauert 30 Minuten. Bewerbende haben 10 Minuten Zeit, die Projektidee vorzustellen, danach gibt es noch einige Fragen von den Mitgliedern des Auswahlgremiums.
An den Auswahlgesprächen nimmt eine Jury aus deutschen und einheimischen Umweltexpertinnen/-experten, Vertreter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, die Landeskoordinatorinnen/-koordinatoren sowie Alumnivertreterinnen/-vertreter teil.
Die Auswahlgespräche finden in deutscher oder englischer Sprache statt.
Die Präsentation sollte eine kurze Einleitung ins Thema beinhalten, die Umweltprobleme aufzeigen, Methoden darstellen und eventuelle Lösungswege aufzeigen. Ein Zeit- und Arbeitsplan ist wünschenswert, ist aber keine Pflicht.
Leitfragen für die Präsentation:
1. Welches Thema ist für Sie von Interesse? Stellen Sie kurz dar, was Sie untersuchen wollen (einschließlich der möglichen Methoden) und warum.
2. Was wollen Sie während der Stipendienzeit erreichen? Wie kann der Aufenthalt in Deutschland Ihnen helfen, diese Ziele zu erreichen? Setzen Sie sich realistische Ziele (diese Ziele können vorläufig sein und sich ändern, idealerweise fügen Sie einen Arbeitsplan bei) und erklären Sie, warum Sie ins Ausland gehen wollen.
3. Haben Sie bereits Kontakt zu potenziellen Gasteinrichtungen aufgenommen? Wenn nicht, welche Organisationen arbeiten an dem Thema, das Sie interessiert? Stellen Sie geeignete Organisationen für Ihr Fellowship vor. Die DBU kann Sie auch bei der Kontaktaufnahme unterstützen.
Nein
Die Entscheidung des Auswahlgremiums wird in der Regel 1-2 Tage nach den Auswahlgesprächen mitgeteilt.
Ja
Nein. Die DBU übernimmt die Organisation der Unterbringung während des Deutschkurses und verrechnet die Kosten mit der ersten Fellowship-Zahlung.
Die Reisekosten nach Deutschland (Osnabrück) müssen die Fellows selber zahlen. Die Weiterreise zu den Gastgeberinstitutionen wird mit einer Pauschale von 100 € bezuschusst.
Das Stipendium für den ersten und zweiten Monat bekommt man auf dem Einführungsseminar in bar ausgezahlt.
Das Fellowship wird ab dem dritten Fördermonat zur Monatsmitte auf ein deutsches Bankkonto überwiesen.
Ja, die Bankkontoeröffnung mit deutscher IBAN ist zwingend notwendig. Die Fellows müssen Kontoinhaberin/Kontoinhaber sein.
Die Informationen zur Kontoeröffnung erhält man auf dem Einführungsseminar in Osnabrück. Prinzipiell gilt aber, dass man darauf achten sollte, dass die Kontoführungsgebühren nicht zu hoch sind und man bei der Kontoeröffnung keine Gebühren zahlen muss.
In Deutschland ist das Fellowship steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei.
Im Normalfall helfen die Betreuerinnen/Betreuer vor Ort, eine geeignete Unterkunft zu finden. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, mittwochs und samstags in den Online-Tageszeitungen zu schauen. In Universitätsstädten sind auch die Hinweise zur Wohnungssuche auf den Internetseiten der Universitäten sehr hilfreich.
Dieses wird von den einzelnen Gastgeberinstitutionen sehr unterschiedlich gehandhabt und kann nicht generell beantwortet werden.
Nein, muss man nicht. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Einführungsseminar.
Ja
Für den Förderzeitraum schließt die DBU eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Fellows kostenfrei ab. Hierbei handelt es sich um eine Auslandsversicherung für ausländische Fellows in Deutschland mit begrenztem Versicherungsschutz.
Diese Frage muss jede/r Fellow für sich selbst entscheiden. Wenn eine chronische Erkrankung vorliegt, sollte man auf alle Fälle im Heimatland versichert bleiben, da bekannte Vorerkrankungen nicht versichert sind.
Nein, aber ich muss die DBU über den Bezug solcher Stipendien informieren.
Die Aufnahme einer weiteren Erwerbstätigkeit muss vorab mit der DBU abgesprochen werden.
Eine Verschiebung des Fellowship-Beginns ist nur in Ausnahmefällen und nach frühzeitiger Absprache mit der DBU möglich.
Prinzipiell ist es möglich. Man muss das Fahrzeug allerdings ummelden und die in Deutschland geforderten KfZ-Versicherungen vorweisen und Kraftfahrzeugsteuern zahlen.
Soweit keine ausreichende Begründung vorliegt, führt eine Nichtteilnahme zur Aberkennung des Fellowships.