Büren. Die DBU-Naturerbefläche Brenker Mark bietet Spaziergängern eine Möglichkeit, um aus dem Haus zu kommen und die momentanen Abstandsregeln einzuhalten. Doch vom 1. März bis 31. Juli erstreckt sich laut dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren – eine Phase, in der etwa Jungvögel schlüpfen und Rehkitze ihre ersten Laufversuche unternehmen. Susanne Belting, Fachliche Leiterin im DBU-Naturerbe, einer gemeinnützigen Tochter der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), bittet Hundehalter und Besucher auf allen DBU-Naturerbeflächen um Rücksicht: „Besonders in diesem sensiblen Lebensabschnitt benötigen die Jung- und Elterntiere Schutz und einen ungestörten Rückzugsort. Daher bitten wir Besucher, die Naturerbeflächen nur auf ausgewiesenen Wegen zu erkunden und Hunde angeleint zu halten.“
Schutz von störungssensiblen Wildtieren
Die DBU-Naturerbefläche Brenker Mark lässt sich auf ausgewiesenen Wegen erkunden. Wenn Spaziergänger auf der Fläche ihre Hunde anleinen, verhindere das nicht nur, dass diese Wildtieren nachstellen. „Viele Tierarten reagieren allein schon sehr sensibel auf die bloße Anwesenheit von Menschen und Hunden, selbst wenn diese sich ruhig verhalten“, erklärt Tobias Leikauf, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DBU Naturerbe. Dies habe im schlimmsten Fall zur Folge, dass etwa störungsempfindliche Vogelarten ihr Revier oder sogar ihr Gelege aufgeben. „Das betrifft vor allem am Boden brütende Vögel wie die gefährdeten Arten Baumpieper und Feldlerche. Deren Nistplätze sind auf den ersten Blick kaum zu entdecken“, warnt Leikauf. Umso wichtiger sei es daher, sich an ausgewiesene Wege zu halten. So würden Bodennester nicht beschädigt und Störungen vermieden. Ein weiterer Aspekt: Auf der Naturerbefläche wachsen teils seltene Pflanzen, die abseits der Wege zertreten würden.
Ansprechpartner bei Fragen zur DBU-Naturerbefläche Brenker Mark: Bundesforst-Koordinator Christian Techtmann, T. 0251/ 674916