Reduktion von Pestiziden in Schutzgebieten

Projekt aus der Förderinitiative zur Vermeidung und Verminderung von Pestiziden in der Umwelt

Pestizide werden in Schutzgebieten nur in Einzelfällen eingesetzt. Trotzdem ist die Pestizidkonzentration in Gewässern dort aufgrund des indirekten Eintrags durch umliegende landwirtschaftlich genutzte Flächen teilweise fast genauso hoch wie außerhalb von Schutzgebieten. Für den Schutz der Biodiversität ist das ein Problem.

Die Wissenschaftler*innen der iES Landau trugen Daten aus behördlichen und wissenschaftlichen Messungen nach wirkstoff- und kulturspezifischen Pestizidanwendungen zusammen und analysierten sie. Der Fokus lag auf der Belastung von Grund- und Oberflächengewässern in Schutzgebieten, da diesbezüglich viele Daten verfügbar sind.

Ergebnisse:

Pestizide gelangen durch Verdriften in der Atmosphäre und durch den Transport über Fließgewässer in Schutzgebiete. Ausschlaggebend  für die Folgen auf die Biodiversität sind die Wirkstoffe und die Toxizität der Pestizide. Die Eintragungswege konnten im Rahmen des Projektes allerdings nicht quantitativ erfasst und bewertet werden.

Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass Maßnahmen notwendig sind, um das Vorkommen von Pestiziden in Gewässern zu reduzieren. Als eine konkrete Maßnahme schlagen die Wissenschaftler*innen vor, um die Schutzgebiete Pufferzonen ohne Pestizideinsatz einzurichten, die beispielsweise für den ökologischen Landbau genutzt werden könnten.

Des Weiteren weisen die Autor*innen darauf hin, dass sich die Einträge von Pestiziden in Fließgewässern bei angrenzender landwirtschaftlicher Nutzung nicht vermeiden lassen. Daher kommt der Kapazität aquatischer Lebensräume zum Abbau von Pestiziden und Umweltchemikalien eine wesentliche Rolle zu. Ein ganz entscheidender Faktor spielt dabei die aquatische Vegetation, die zum Teil Einträge fernhalten, aber auch eine Reinigungsfunktion haben können.

Projektdurchführung:
Universität Koblenz-Landau, Institut für Umweltwissenschaften (iES)
76829 Landau

DBU-AZ: 35919/01

Förderzeitraum: Januar 2021 – Dezember 2021